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GESBIM
Gesundheit statt Bahnlärm in Mannheim


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Nachrichten 2022:


5/2022:
"Lärmhöllenszenario" zweigleisige Riedbahn Ost genehmigt - Stellungnahmen möglich bis 9.5.2022

Der Ausbau der Riedbahn wurde genehmigt, damit ist einer nach oben offenen Zahl von Güterzügen die Tür geöffnet. Unabhängig davon wurde – innerhalb des Projektes NBS F-MA-KA – eine Neubaustreckentrasse durch Mannheim vorgeschlagen (zwei Tunnel- und eine Umfahrungsvariante), die den Güterzugverkehr dann  aufnehmen könnten.

Die Sorge ist natürlich, dass das eine Projekt das andere hinfällig machen könnte!

Siehe dazu MM vom 30.4.22,  Bericht  und  Kommentar .

Wir (GESBIM) hatten direkten Kontakt mit der Stadtverwaltung, und, wie man auch dem Zeitungsbericht entnehmen kann, ist diese genauso wenig begeistert (deren Einwendungen, die sich in wesentlichen Teilen mit denen der Bürgerschaft deckten, wurden nach der Anhörung 2018 ebenso abgewiesen). Wir gewannen den Eindruck, dass die Stadt hochinteressiert ist an Kommentaren / Stellungnahmen / Einwendungen der Bürger, um ihr weiteres Vorgehen zu präzisieren. Jede einzelne Meinungsäußerung ist politisches Kapital! Der Baubeginn sei zwar erst 2027, aber die Eisen werden jetzt geschmiedet = Kampf um eine Um/Unterfahrung Mannheims für Güterzüge.

Unterstützen Sie die Stadt Mannheim (und alle Anlieger zwischen Blumenau und Rheinau), indem Sie eine Stellungnahme an die Stadt schicken.
Bei ganz wenig Zeit: Einfach an die Stellungnahme von Mair / GESBIM anschließen!

Den Planfeststellungsbeschluss (191 Seiten) finden Sie  HIER.
Die Stellungnahme von Mair / GESBIM (5 Seiten) finden Sie  HIER.

Was können Sie tun?

  1. Stellungnahme schriftlich oder elektronisch an die Stadt – spätestens bis 9.5.22:
    Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung
    Glücksteinallee 11
    68163 Mannheim
    mail:   volker.boehn@mannheim.de   
    Kopie an: tim.neugebauer@mannheim.de

    Für die Eiligen: Sie können sich der Stellungnahme der GESBIM / Mair anschließen, die der Stadt bereits vorliegt.

  2. Klage bis einen Monat nach dem 9.5.22:
    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
    Schubertstraße 11
    68165 Mannheim
    Details siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf Seite 190 des Planfeststellungsbeschlusses.